Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Harpolden liegt im Landkreis Mühldorf, im Bistum Regensburg, in der Gemeinde Egglkofen, 467 Meter über dem Merresspiegel und zwischen den Flüssen Rott und Bina.


Ansicht von Harpolden

Das Gebiet des späteren Landgerichts Neumarkt an der Rott bildet im Früh- und Hochmittelalter den westlichen Teil des Isengaues. Dieser wird erstmals um 788/790 in der Notitia Arnonis erwähnt, in der Erzbischof Arn von Salzburg den Güterstand seines Bistums aufzeichnen ließ. Dabei scheinen die politischen Grenzen des Isengaues schon teilweise mit den Bistumsgrenzen zusammengefallen zu sein. Vermutlich ist im Norden und Nordwesten ein Teil der Isengaugrenze identisch mit der Bistumsgrenze zwischen Salzburg und Regensburg, die von Frauenhaarbach (bei Vilsbiburg) an der großen Vils kommend über Kirchstetten, St. Margarethen, Harpolden, Tegernbach, Oberwiesbach und Kurthambach unterhalb Grafing an die Rott läuft, und somit etwas weiter südlich verlief als die spätere Landgerichtsgrenze von Neumarkt St. Veit.

Die alte Leseart des Ortsnamens Harpolden, weicht nicht auffallend von dem heutigen Schriftbilde ab. So wird in den Urkunden der Name Harpolten, Harpollen, Harpolling und Harpolln geschrieben. Das heutige Kurzwort für Harpolden ist „Horping“. Die Deutung des Namens Harpolden könnte man zurückführen auf „Har“ (= Flachs) und „polden“ als Point, somit ein eingezäuntes Gelände, auf dem Flachs angebaut wurde. Ziemlich sicher handelt es sich um eine Rodungsinsel mit der „Spezial“ Landwirtschaft Flachsanbau und der Weiterverarbeitung und ist daher wohl in das 8./9. Jahrhundert zu datieren.

Die Voraussetzung für eine frühe Besiedelung waren immer Hanglagen mit Lößböden und das Vorkommen von Wasser. Die nördliche und südliche seichte Hanglage am Fras- und am Teisinger Bach mit einer Höhenlage von 460 Metern wird am Haberfeld mit 488 Metern und im Harpoldener Holz mit 485 Metern erreicht.

An den alten Straßenverbindungen und besonders an alten Kreuzungen von Altstraßen sind Siedlungen mit Handwerken und ländlicher Wirtschaftsform entstanden.

Die Straßen zwischen der Rott und der Bina verlaufen in der Regel nach den Zwischenhimmelsrichtungen von Südost nach Nordwest. Harpolden liegt im Kreuzungsbereich von zwei Altstraßen. Die von Neumarkt in Richtung Bodenkirchen verlaufende alte Salzstraße kreuzt sich in Harpolden mit der Nordsüd Handels-Verbindung, die von den Alpen über den Inn- und Isenübergang bei Mühldorf und Ampfing fast kerzengerade über Schönberg nach Harpolden, Egglkofen, Piesenkofen, Treidlkofen und Binabiburg zum Isarübergang bei Landshut führte. Bodenkirchen war z.B. eine alte Salzniederlassung des Stiftes Berchtesgaden, die in weiter Umgebung ihre Güter hatte.

Im Salzburger Urkundenbuch (SUB), Band. 1, Urkunde Nr. 246, wird eine Urkunde beschrieben die in die Jahre 1125 bis 1147 zu datieren ist. Der Freie Reginbert und seine Gemahlin Gerbirch übergeben ihren ganzen Besitz zu Michlbach, Frasbach (bei Harpolden) und Velden samt allen Hörigen. Im Verzeichnis der Wirtschaftshöfe des Klosters St. Peter von Salzburg (SUB, Bd. 1, Nr. 479), wird 1180 Michlbach neben Aich, Grienzing, Piesenkofen und Stetten (bei Harpolden) mit den Abgaben und dem Amtmann Uvalter genannt. Das topografische Verzeichnis des Salzburger Klosters St. Peter (SUB, Bd. 1, Nr. 480) aus dem Jahr 1180 gibt Auskunft über die Besitzungen des Klosters auf bayerischem Boden: Michlbach, Stetten, Aich, Aspertsham, Tinsbach, Roßbach, Piesenkofen und Grienzing werden genannt.

Bamberger Kirchenbesitz

In den Jahren 1011/1012 hat König Heinrich II. (der Heilige) und seine Frau Kunigunde dem neu gegründeten Bistum Bamberg zahlreiche Güter in unserer Gegend übereignet. Dies geschieht in den Orten Kirchstetten, Binabiburg, Pfistersham, Bach, Frauensattlung und Frauenhaselbach. Der Bamberger Güterbesitz Harpolden fehlt in den Urkundenaufzeichnungen von 1011/1012, wird aber mehrmals im Spätmittelalter erwähnt. Die Hofmark Harpolden wird im 14. Jahrhundert als Vogtei (= kirchlicher Verwaltungsbezirk) bezeichnet. Die Verwaltung über die Bamberger Kirchengüter hatten die Edlen Herren von Haarbach bei Vilsbiburg. Es folgten dann die Grafen von Hals. Am 12. März 1375 stirbt Leopold, der letzte Graf von Hals. Um das Erbe stritten sich die Grafen von Ortenburg und die Landgrafen von Leuchtenberg. In einer in Bamberg ausgestellten Urkunde geht der Bamberger Hochstiftbesitz am 26. Februar 1378 an Johann Landgraf von Leuchtenberg, Graf von Hals (1375-1407+) über. Bischof Lambert von Bamberg verkauft mit Zustimmung des Domkapitels die Hofmark „Harpollen“ (= Harpolden) an den oben genannten Grafen und ihre Erben. Der Bamberger Kirchenbesitz war hier in Niederbayern für das Bamberger Hochstift sehr entlegen und wurde deshalb schon längere Zeit den Grafen von Hals als Vogtei (Verwaltung) überlassen. Der Landgraf von Leuchtenberg erhielt 1422 einen Lehenbrief über den Besitz Harpolden.

Herzoglicher Besitz

Der Herzog von Bayern nennt in der zweiten herzoglichen Urbarsaufschreibung (= Nennung der herzoglichen Güter) des Jahres 1301/07 in Harpolden 10 Huben (Bauernhöfe/Güter). Von diesen Gütern hat er den Vogthabern, also eine Naturalabgabe aus dem Kirchenbesitz. Es ist anzunehmen, dass beim Herzog das Vogteirecht, also das Verwaltungsrecht über die Bamberger Kirchengüter lag, das den Edlen von Haarbach (und den ihnen Folgenden), als Dienstmänner des Herzogs verliehen war. Außerdem hat der Herzog in Harpolden noch drei eigene Güter (Höfe, Sölden). 1387 war Harpolden bereits in der Hand von Herzog Albrecht II. von Bayern-Straubing, der es an seinen Vetter Herzog Friedrich von Landshut vertauschte. Fortan war Harpolden Hofmark des Landshuter Kastenamtes.

Im Landgericht Neumarkt ist die bemerkenswerte Tatsache festzuhalten, dass hier die spätere Ämterorganisation schon früher quellenmäßig fassbar ist, als das Landgericht selbst. So werden im 2. Herzogsurbar des Jahres 1301/07 das Amt Irl (Irlschaft) und das Amt Schörging genannt. Desgleichen darf Harpolden als weiteres Amt folgen, obwohl es aber ausdrücklich nicht als Amt bezeichnet wurde. Was Harpolden betrifft, so ist dies später eine Hofmark in der Hand des Herzogs und nimmt damit unter den übrigen Hofmarken eine vorragende Stellung ein. Diese Stellung als eigener Niedergerichtsbezirk mag zum Teil auf eine Vogtei (= Verwaltung) über die Bamberger Kirchengüter zurückgehen. Der Amtssitz müsste dann irgendwann zwischen 1301/07 und 1369 von Harpolden nach Neumarkt verlegt worden sein.

Von der Grundherrschaft aus unterscheidet man Hofmarken in bürgerlicher Hand, Hofmarken in adeliger Hand, Hofmarken in geistlicher Hand und Hofmarken in der Hand des Landesherren. Die Hofmarkgerichtsbarkeit in der starken Hand des Herzogs, wie im Falle des Dorfes Harpolden hatte natürlich ein entsprechend größeres Gewicht. Da Harpolden um 1300 im Vitztumamt (Amt des Herzogs) an der Rott, dem Amt Pfarrkirchen und im Gericht Piburg (Vilsbiburg) lag, hatten auch die bayerischen Herzöge Rechte auf jährliche Reichnisse aus dem Dorf. Der herzogliche Kastner zog für den Landesherrn aus zehn Höfen und drei Eigengüter jährlich an Georgi, zwölf Hofmut Naturalien und im Herbst zehn Hofmut Getreide (= Maß/Gewicht, ein Mut ist ca. 900 Liter) ein. Dies alles kam in den herzoglichen Kasten nach Landshut und wurde vom herzoglichen Kastenamt überwacht; Harpolden gehörte zu damaliger Zeit noch zu Niederbayern.

Eine Urkunde vom 28. August 1387 besagt, dass Herzog Albrecht II. (der Jüngere von Bayern-Straubing), in Harpolden begütert war und dass er auf Geheiß seines Vaters Herzog Albrecht I., seine Güter „zu Heft und Harpolln im Rottal“ an seinen Vettern Herzog Friedrich vertauscht und dafür andere Güter erhalten hat. Fortan war Harpolden Hofmark des Landshuter Kastenamtes. Hier hatte der Kastner - ein herzoglicher Beamter -, die Steuergelder und Naturalabgaben der Untertanen in Harpolden einzutreiben. Ferner übte er das Niedergericht über die Urbarsuntertanen (Untertanen des Herzogs) aus und machte den Gerichtsbeamten. Später erfolgte eine Kompetenzverteilung, so dass nunmehr das Kastenamt in Landshut alle Verbriefungen und Sprüche in Grundstücksangelegenheiten hatte. 1399 wird Harpolden als Hofmark genannt. Eine erste urkundliche Nennung der „Hofmark“ Harpolden geschieht in einer Aufzählung im Landgericht Neumarkt aber erst 1558.

Der Zehent

Nach den Urkunden des Klosters von Raitenhaslach, wurde der Zehent von Harpolden (eine Abgabe an die Kirche) von den Adeligen der „Überacker“ schon im Jahr 1283 an das Kloster Raitenhaslach gegeben. Die Herren von Harskirchen (stammten von Harskirchen Gde. Adlkofen, zählten zur Salzburger Ministerialität) hatten schon im 13. Jahrhundert das Recht auf den Harpoldener Dorfzehent. Die Harskirchner Adeligen trugen sich mit dem Gedanken, in das Kloster Raitenhaslach einen Meß-Jahrtag (jährliche hl. Messe) zu stiften. Heinrich von Harskirchen, Albrecht der Überacker und dessen Schwager „der Pollinger“, kamen am 6. August 1285 nach Ehring bei Mühldorf, um Verhandlungen mit dem Abt Konrad von Raitenhaslach zu treffen. Der Abt bat Heinrich den Harskirchner, dass der Zehent von Harpolden an das Kloster Raitenhaslach abgeführt werden solle.

Die Stiftung ist vermutlich damals nicht zustande gekommen, denn erst am 18. August 1303 wird der eigentliche Stiftungsbrief in Neuötting unterschrieben. Heinrich und Eberhard von Harskirchen (Harskirichen) und ihre Frauen verpflichten sich mit ihrem Gelübde, dem Abt Ulrich vom Kloster Raitenhaslach den Zehent des Dorfes Harpolln (= Harpolden) für eine Messstiftung in der Klosterkirche von Raitenhaslach zu verleihen. Auch haben sie den Zehent von den Untertanen: Konrad von Taiting, Vasolten von Maierhof, Rügern von Westerndorf und Örtlein, der Knecht des Abtes. Der „Ehrsame“ Ritter Herr Reicher, der Viztum von der Rott (herzoglicher Stellvertreter) hat diese Messstiftung mit seinem Siegel beurkundet. Unter den Zeugen ist auch ein Eberwein von Westerskirchen (bei Binabiburg).

Die erste Überlassung des kirchlichen Zehents an das Kloster Raitenhaslach vom Jahr 1303 ist als Abgabe (Belehnung) für ewige Zeiten angegeben. Am 19. November 1326 haben Heinrich und Eberhard von Harskirchen mit dem Zehent vom Dorf Harpolden die Mess-Jahrtagsstiftung in Raitenhaslach endgültig vollzogen.

Der Abt von Raitenhaslach verlieh nach damaliger Sitte diese Einkünfte an verdiente Untertanen weiter, so kam der Zehent im Jahr 1326 lehenweise (leihweise) an folgende Klosteruntertanen: Heinrich der Chirchperger, der damals Propst zu Zeydlarn war, den Propst Kunrad von Oberhofen, den Klosterschneider Heinrich, Ulrich von Haslpach und den Stiftspropst von Raitenhaslach.

Der Kirchenzehent von Harpolden muss neben den Harschkirchner Adeligen, auch von den Adeligen der Überacker an das Kloster Raitenhaslach gekommen sein. Dies geht aus einer Urkunde vom 4. Februar 1454 hervor. Der Ritter Wolfhart Überacker zum Sighartstein und sein Vater Virgil Überacker, Hauptmann zu Salzburg, stellen dem Abt Georg von Raitenhaslach einen Stiftungsbrief aus, dass die vor 171 Jahren erfolgte Stiftung (im Jahre 1283) des Zehent aus dem Dorf zu Harpolling (Harpolden) durch ihren Ahnen, den Ritter Albrecht Überacker auf ewige Zeiten zur Abtei Raitenhaslach gekommen ist. Für die Überacker wurde in der Klosterkirche eine tägliche Messe gelesen und im Gebete den Verstorbenen der Familie gedacht, - da das Kloster bisher einen solchen Stiftungsbrief nicht besessen hat.

Eine Gerichtsurkunde des Gerichtes Vilsbiburg nennt am 8. Januar 1383 einen Amtmann in Harpolden. Vor Heinrich dem Auer, Amtmann von „Horpollen“ veräußert „Christein die alt Velin“ und ihre Söhne Heinrich und Konrad ihr Erbrecht auf der Velhube zu Sankt Margretskirchen (Margarethen, Gde. Bodenkirchen) bei der „Pünnach“ (an der Bina), an Thoman dem Hautzenperger. Siegler der Urkunde sind Andreas der Riemhofer zu Mühlen (bei Vilsbiburg), Siegelzeugen sind Ekkolf der Altfaltersberger (bei Aich) und Peter der Strazzer zu Aich (Gde. Bodenkirchen).

Nach einer Neumarkter Gerichtsurkunde teilen 1435 die Brüder Hans Schmid, der als Bürger in Nürnberg ansässig war, Erhard von Grienzing und Thomas Hausperger ihr mütterliches Erbe. Bei dieser Güterteilung fiel ihr Gut in Harpolden an Erhard von Grienzing.

Auch im 16. Jahrhundert kann nachgewiesen werden, dass die bayerischen Herzöge in Harpolden einen Besitz hatten. Ein Lehenbrief von 1527 nennt Herzog Johann, der den Zehent für die sechs Kinder des verstorbenen Thomas Salzinger, [zu Greilsberg und Egglkofen, Rentmeister zu Burghausen und Landshut] ein Schriftstück ausfertigen ließen, wonach diesen Kindern der Sitz Neuenherberg (= Schloss Egglkofen) verliehen wurde. Zu den verliehenen Gütern gehörte unter anderen auch das Nagl-Gut in Harpolden.

Im Regensburger Bistums-Visitationsprotokoll von 1559 wird in Harpolden der herzogliche Kastner N. Steringer genannt. Harpolden lag 1560 im Rentamt Landshut und war dem Gericht Neumarkt/Rott unterstellt. 1568 wird es angeführt als Dorf mit Kirche „am Haybach-Wald“.

Im Jahr 1737 ist Harpolden eine Hofmark „so urbar auf den Kasten Landshut“, der Besitzer ist. 1752 gehört die Hofmark Harpolden dem Landesherrn. Es ist ein Kirchdorf mit 24 Anwesen. Zum Kasten in Landshut gehören die Wösterpauerhube (Hube = Hof), Hannsmayr oder Reichenlechen, Aurhube, Holzzehler und auf dem Lechen, dann die Sambhube, auf der Zellnerhube, Faltermayr, auf der Strohemayrhub, der Ströppl, Neumayr, kleiner Strohemayr, Schmid, Wirt, Goggeisl, Eckhl, Wishäusl. Zur Lehenstube in Landshut gehörten die Lehen (verliehene Höfe) Näglmayr, Wagner. Zum Kasten Landshut, die Stixenhube; zur Kirche St. Emmeram in Harpolden gehört der Wimber und der Mesner und zum Pfarrhof in Binabiburg gehören das Pfarrgütl und der Krammer, dass ein Eigengütl ist.

Nach der Säkularisation durch Minister Maximilian Joseph Graf von Montgelas (1759-1838) im Jahr 1803 konnte nach den Edikten von 1808 und 1818 mit der Bildung der politischen Gemeinden begonnen werden. Am 8. Mai 1819 verlangt die Regierung von den Landgerichten ein neues Verzeichnis der bestehenden Gemeinden. Am 20. August 1819 berichtet die Regierung dem Ministerium des Inneren über das Ergebnis. Nach diesem Verzeichnis hat das Landgericht Mühldorf drei Märkte und 54 Gemeinden. Dazu gehört die Gemeinde Harpolden mit dem Dorf, vier Weilern und drei Einöden, insgesamt 24 Familien.

Im Jahr 1844 zählte das Dorf 20 Häuser, hat eine Kirche und eine Ziegelhütte. Im März 2005 haben 90 Personen ihren Hauptwohnsitz in Harpolden.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.