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Forschungen zu Johannesbrunn, Gemeinde Schalkham, Landkreis Landshut

»Haus- und Hofgeschichte«

Statistische Beschreibungen anhand von Güterverzeichnissen

Als Grundlage für die statistische Beschreibung des Gebietsstandes in einem Pfleggericht diente die Güterkonskription vom Jahr 1752 und das Hofanlagebuch des Jahres 1760, in denen alle Anwesen des Gerichts eingeschrieben wurden.

Im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München befindet sich die Kurbayerische Hofkammer Hofanlagenbuchhaltung mit der Nennung der Haus- und Hofbesitzer und deren Zugehörigkeit und Abgaben – dabei ist auch die „Hofmark Sankt Johannesbrunn“ im Rentamt Landshut, Kurfürstliches Pfleggericht Teisbach; der Vieregg´schen Hofmark Gerzen.

Bei den Anlags-Büchern befinden sich auch Beschreibungen zu den Landgerichten selbst – Grenzen, Strassen, Übergabepunkte. Interessant sind die alten Hausnamen der Anwesen und Höfe, die sich teils bis in die heutige Zeit erhalten haben. Auch die Hofgröße als „Hoffuß“ ist genannt, der zur Ermittlung der Steuerabgabe diente. Beim Besitz eines Hofes/Anwesen war das Leiherecht nicht uninteressant: Geht der Hof nach dem Tod des (Lehen-)Inhabers an die Erben, oder fällt der Besitz zurück an den Grundherrn? Welche Abgaben sind beim Tod des Grundherrn zu bezahlen, und können die Untertanen, die Lehensleute (Lehen – leihen) auf dem Hof weiterhin bleiben?

In einer Leiheform war dieses geregelt: Leibrecht, Erbrecht, Freistift und Neustift.

Dies ging nun so bis zum 27. Juli 1803, der Neuorganisation des Landgerichts Vilsbiburg. Die Aufhebung des Landgerichts Teisbach zu Ende des Jahres 1803 brachte einen größeren Gerichtsanteil zum neu formierten Landgericht Vilsbiburg.

Johannesbrunn wurde nun nicht mehr beim Gericht Teisbach verwaltet, sondern beim Landgericht Vilsbiburg.

Hier erfahren Sie die ganze Geschichte:

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