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Friedrich von Johannesbrunn stiftet 1350 eine heilige Messe

Seit der Weihe des neuen Kirchenbaues in Johannesbrunn im Jahr 1867 besitzt die Kirche das Patrozinium der Maria Immaculata. Die Vorgängerkirche, welche im Friedhof bis zum Jahr 1868 war, hatte, das alte Patrozinium des Johannes des Täufers.

Die Kirche in Johannesbrunn gehörte mit seinem Patrozinium Johannes der Täufer zur ältesten Taufkirche in der Pfarrei Gerzen. Die Pfarrkirche in Gerzen mit den alten Filialen Solling, Hölsbrunn, Leberskirchen, Westerskirchen, Radlkofen, Wippstetten, Lichtenhaag, Vilssattling und Neuhausen waren Seelsorgekirchen, teilweise mit Friedhof, genannt sind die Kapellen Bachham, Möllersdorf und Eggenpoint.

In der Bistumsmatrikel, den Aufschreibungen des Bistums Regensburg vom Jahr 1559 wird Sankt Johannes zu Brunn mit zwei Wochenmessen genannt, welche aber aus Mangel an Priestern selten gehalten werden. Zwei gestiftet Mess-Jahrtage werden aber gehalten. Diese Messen könnten schon auf Friedrich von Brunn mit seiner gestifteten wöchentlichen Freitagsmesse im Jahr 1350, aber auch auf eine Messe der Adeligen der Allersbacher zu Obertinsbach zurückgehen, welche 1406 aus ihrem Gut zu Tinsbach eine „jährliche Ewiggilt“ also eine jährliche Abgabe zur Kirche Sankt Johannes zu Brunn machten. Konrad von Allersbach stiftet auch 1348 einen Mess-Jahrtag in das Kloster Seemannshausen.

Die früheste derzeitige Nennung einer Kirche in Johannesbrunn ist aus einer Aufschreibung des Hochstiftes Freising zu erfahren, welche auf das Jahr 1221 anzusetzen ist. In der Urkunde teilt eine Irmengard dem Hochstift Freising mit, dass sie, ihre Schwester und drei Knaben, die im Besitz eines Konrad der Kirche des Sankt Johannes [zu Johannesbrunn] sind, von Dietmar von Allersbach gekauft wurden. Dietmar, - vor dem Kreuzzug um seine Seele besorgt -, übergibt die fünf Leibeigenen wieder der Kirche Sankt Johannes, damit für einen jährlich zu zahlenden Zins von 5 Denaren, für Dietmar und seine Familie, in der Freisinger Kirche eine Messe gelesen wird. Die Zeugen des Rechtsgeschäftes sind: Wernhard der Bruder des Dietmar von Allersbach, Wilhelm von Achldorf bei Vilsbiburg, Konrad von Westerskirchen, Gottschalk von Hörasdorf bei Frauensattling und andere.

Auf einem nach Westen abfallenden Geländesporn, sicherlich in späteren Jahren immer wieder mit Erdreich aufgeschüttet, um für den Friedhof und den Kirchenbau eine einigermaßen ebene Fläche zu erhalten, stand das Gotteshaus mit Friedhof, welches dem Johannes dem Täufer geweiht war. Dr. Fritz Markmiller aus Dingolfing untersuchte 1978 die alten Urkunden welche sich im Pfarrarchiv von Loizenkirchen befanden. Heute sind die Urkunden im bischöflichen Zentralarchiv in Regensburg und in Loizenkirchen erinnern noch Kopien an diese 52 Originalurkunden.

Einige Urkunden behandeln die Johanneskirche von Johannesbrunn, damals noch Filiale der Pfarrei Gerzen. Hier ist vor allem die Stiftung einer Wochenmesse in die Johannesbrunner Kirche aus dem Jahr 1350 interessant. Weitere Urkunden haben meist Grundherrschaftssachen der Johannesbrunner Kirche zum Inhalt. Die Urkunden tragen viele Namen von Örtlichkeiten und Personen des mittleren Vilstales und lassen doch einige historische Zusammenhänge sichtbar werden.

Die erste Urkunde über eine Messstiftung in das Johannesbrunner Gotteshaus Johannes des Täufers durch Fridreich (Friedrich) von Prunn vom Nikolaustag den 6. Dezember 1350 wurde in späteren Jahren noch einmal vollständig abgeschrieben, da von der Urkunde, welche drei Mal gefaltet war, die rechte Faltung abgerissen und somit nicht mehr voll lesbar war. Die Original Pergamenturkunde ist 18x 17,5cm groß, das Siegel fehlt. Als Rückvermerkt (auf der Rückseite) ist verzeichnet: „4 ß (= Schilling) dl (= Pfennige) aus dem aigen zu Eckhenpeunt, anno 1350“.

Zu Anfang des 15. Jahrhunderts dürfte wegen dieser Beschädigung eine Abschrift entstanden sein, welche 30,2x17,8 cm groß und ohne einem Siegel ist. Einen kurzen Gesamtüberblick gibt ein sogenanntes Regest der Abschrift: „Fridreich von Prunn gibt aus seinem Eigen zu Eggenpoint ein halbes Pfund Regensburger Pfennige zum Gotteshaus Johannesbrunn, damit davon wöchentlich am Freitag eine ewige (Immerwährende) gelesen werden soll.“

Beim genaueren Durchlesen der Urkunde werden doch auch die regen Umschreibungen des Urkundentextes erkennbar: Friedrich von Brunn gibt mit diesem Brief (Urkunde) bekannt, an alle die sehen und lesen können, „dass ich aus meinem Eigen, das genannt wird auf dem Berg zu Eggenpoint als Kirchengut (Widdum) ein halbes Pfund Regensburger Pfennige zum Gotteshaus des Sankt Johannes zu Brunn vermache. Dafür soll man alle Freitag dort eine Messe halten, das Geld erhält der Pfarrer von Gerzen, er soll aber derjenige Geistliche ein halbes Pfund an Geld erhalten, welcher die Messe liest. Wenn auf den Freitag ein Feiertag fällt oder eine Hochzeit, oder durch irgendeine Notwendigkeit die Messe ausfallen würde, so soll die Messe vor dem Freitag oder einen Tag später gehalten werden. Wird die Messe nicht so gehalten, wie es die Stiftung vorsieht, so sollen die Kirchen-Zechleute (Kirchenverwalter) von Johannesbrunn das halbe Pfund Regensburger Pfennige nach eigener Überlegung in ein Kloster, in ein Spital oder wo sie wollen hingeben, wo dann in einer Messe der Seele des Messstifters Friedrich von Brunn gedacht wird. Die erste Hälfte des Geldes soll am Tag des heiligen Bartholomäus und der Rest an Lichtmess ausbezahlt werden. Wer auch der Pfarrer in Gerzen ist, der soll auf Rat der Johannesbrunner Zechleute das Widdum, den Kirchenbesitz in Berg bei Eggenpoint verpachten, und der Pächter soll dem Pfarrer zwei Stiftshühner jährlich überbringen. So kann der Pfarrer auch das Widdum-Gut (= Kirchengut) aufgeben und veräußern. Die Zeugen dieser Verhandlung und Niederschrift sind Herr Konrad der Eibeck und Herr Paldwein, zu dieser Zeit die Kooperatoren der Pfarrei Gerzen. So auch die ehrbaren Laien Konrad der Schreiar zu Eggenpoint, Hartweich Mayer ebenfalls von dort, Peter der Catzbeckh, Konrad der Pyrchnär, Linholt Widmann zu Brunn. Zu einer besseren Sicherheit und Bestätigung versehe ich, der vorgenannte Friedrich von Brunn den Brief mit einem Siegel des ehrbaren Mannes Haug dem Seyboltsdorfer aus den Eichen, der das Siegel durch meinen Willen an den Brief gehängt hat. Das ist geschehen, da man zählt von Christi Geburt Dreizehnhundert Jahr danach in dem fünfzigsten Jahr an Sankt Glesentag (Nikolaus, 6. Dezember) des heiligen Herrn.“

Bei der Urkunde befindet sich eine Übersetzung in Maschinenschrift, leider in einigen Teilen fehlerhaft übersetzt, welche Fehler auch immer wieder in Veröffentlichungen zur Geschichte von Johannesbrunn weitergegeben werden. Der Übersetzter liest: „im Falle, dass die Messe nicht im Sinne des Stifters gelesen werden kann, soll diese an mein Kloster oder mein Spital fallen.“ So ist es nicht verwunderlich, dass dieser Text weiterverarbeitet wird und Friedrich von Prunn auch als Stifter eines Klosters oder Spitales, fälschlich in die Geschichte eingegangen ist. Einwandfrei ist in der Urkunde zu lesen, „wäre es, dass die Messe nicht vollbracht wird wie in der Urkunde verschrieben, so sollen die Johannesbrunner Kirchen-Zechleute das Geld geben an ein Kloster oder in ein Spital oder wohin sie wollen, dass meiner (des Friedrich) Seele gedacht wird“. Hier wäre an ein Kloster in Landshut, das Kloster Niederviehbach oder an das Kloster Seemannshausen zu denken. Vermutlich hat Friedrich von Brunn als Letzter seiner Familienlinie diese Vereinbarung kurz vor seinem Tode, zur Absicherung an sein ewiges Gedenken getroffen und hat in der Kirche von Johannesbrunn auch sein Begräbnis gefunden.

Friedrich von Brunn hat kein eigenes Siegel, er bittet Haug den Seyboldsdorfer zur Sicherheit sein Siegel an der Urkunde zu befestigen. In der Genealogie der Adeligen von Seyboldsdorf findet sich Haug der alte Seyboldsdorfer um das Jahr 1320. Haug Seyboldsdorfer der Alte von der Eichen und Haug der junge Seyboldsdorfer von Hungerham (Gde. Schalkham) tauchen in den Münchsdorfer Urkunden um das Jahr 1367 auf. 26. Februar 1355: Haug der Seyboldsdorfer zahlt der dem Konvent Seligenthal das halbe Pfund Geld, das Friedrich der Zehentner von Deutenkofen aus dem Pliemelhof zu Adlkofen von ihm zu Lehen hat. Revers: Hainrich von Seyboltstorff.

Da es über Friedrich von Brunn nur diese einzige Niederschrift mit der Messstiftung gibt, kann er auch nicht in eine Rubrik eingeordnet, in welcher er zum niederen Ortsadel zählen würde, denn er hat kein Siegelrecht und somit auch kein Familienwappen. Und dennoch hatte Friedrich in Berg bei Eggenpoint einen eigenen Besitz, was zu dieser Zeit eigentlich nicht üblich war, denn 96% von Grund und Boden waren in herrschaftlicher und kirchlicher Hand.

Der Kirchenbesitz (Widdum) in Berg bei Eggenpoint erscheint wiederum in einer Urkunde vom 22. Dezember 1488. Friedrich Kropf von Allersbach und Bernhard Hofbauer von Brunn sind die Kirchpröpste (Kirchenverwalter) des „Sankt Johannes Gotteshauses zu Prun“. Virgilius Schretl ist der Pfarrer von Gerzen und der Edel und Veste (= der ritterliche) Otto Ecker, herzoglicher Kastner in Dingolfing verkaufen das Anwesen in Berg auf Leibgedingrecht (= auf Lebenszeit des Käufers) an Stephan Puecher und seiner Frau Anna und an seine Kinder, aber ansonsten an keine Erben. Sie müssen jährlich eine Stift von 20 Schilling Pfennige an die Kirche nach Johannesbrunn geben. Sie müssen auch das auf ihre Kosten neu gezimmerte und erbaute Kirchengut in gutem Zustand erhalten. </font>


erste Urkunde über eine Messstiftung in das Johannesbrunner Gotteshaus Johannes des Täufers
durch Fridreich (Friedrich) von Prunn vom Nikolaustag den 6. Dezember 1350.

 

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