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Geschichtliche Nachforschungen zur Kirche Johannesbrunn

Die heutige Vorgängerkirche in Johannesbrunn stand mitten im Friedhof, sie hatte das Patrozinium des Johannes des Täufers und Johannes Evangelist.

Aus einem Repertorium mit vielen Schriftstücken im Staatsarchiv Landshut, unter der Signatur Rep. 164/19, Nr. 368 geht hervor, dass schon 1855 ein Erweiterungsbau der viel zu kleinen Kirche geplant war. Ein Sakristeianbau sollte nördlich des Presbyteriums erfolgen, ebenso ein neuer Kirchenschiffanbau vom Presbyterium aus nach Westen. Am 14. April 1855 geht von Expositus Joseph Forster, dem Kirchenvorstand Berger und Kirchenpfleger Michael Geishauser ein Schreiben an das Königliche Landgericht Vilsbiburg. Die Johannesbrunner Kirchengemeinde beklagt sich wegen der Beschränktheit des Kirchenbaues, welche bei den Gottesdiensten eintrete. Die Kirche ist abzubrechen und der Seelenzahl entsprechend, neu aufzuführen! Im Staatsarchiv Landshut befinden sich Kostenvoranschläge und einige Umbaupläne. In der Expositur befinden sich 123 Familien mit 670 Seelen, pro Familie werden 4 Plätze in der Kirche berechnet, sind zusammen 492 Stuhlplätze. Die Kirche hat jedoch nur 256 Plätze. Die alte Kirche hat im Inneren eine Länge von 64 Fuß (1 Fuß ist ca. 30cm) was etwa 19,20 Meter wären (vor dem Anbau im Jahr 1823, um 4,50 Meter kürzer), die Breite des alten Teiles 19 1/2 Fuß (= 5,85 Meter), der im Jahr 1823 erfolgte Anbau mit 6,30 Metern in der Breite. Darin sind 2 Seitenaltäre, 22 Betstühle mit 4 Plätzen, 21 Betstühle mit 5 Plätzen, die beiden Emporen, da aber die Orgel viel Platz wegnimmt mit 63 Plätzen. Im Presbyterium mit einer Länge von etwa 7 Metern und Breite von 4,5 Meter befindet sich der Hochaltar, dahinter der Beichtstuhl, die Kanzel samt Stiege, ein Betschemel für den Priester und die Kommunikantenbank.


Johannes der Täufer, Johannesbrunn. Modell des Johannesbrunner Schusters
und Freizeitkünstler Peter Kerscher (1888-1958). Modell im Museum Vilsbiburg

Von der untersten Stufe des Hochaltares bis zum Speisgitter ist das Planum 120cm lang und 4,5 Meter breit. Für die 64 Werktags- und 75 Feiertagsschüler ist hier kein Platz mehr übrig; sie müssen neben den Hochaltar hineingepresst werden. An Festtagen, wo der herkömmliche Opfergang hinter dem Hochaltar herumgeht, ist kein Platz und die Kinder werden von einer Seite auf die andere gestoßen. Ältere Personen steigen den Kindern auf den Füßen herum wenn sie zum Beichtstuhl hinter den Hochaltar wollen, fallen dann auch oft noch hin und müssen wiederum aufstehen, unter lautem Gelächter und sehr zur Belustigung der Kinder. Die Feiertagsschüler suchen sich ihren Platz auf der Treppe zur Empore, oder dort selbst und auf der Stiege zum Kirchenboden. Das sind unhaltbare Zustände. Der Erweiterungsbau würde sich auf 6350 Gulden belaufen, eine neue Orgel käme mit 280 Gulden und eine Kanzel mit 250 Gulden dazu.

Der neue Anbau würde sogar um 60cm kürzer werden, dafür mit 11,50 Meter aber erheblich breiter: Anbau an das Presbyterium, Eingang im Westen, Sakristei im Norden, Kirchenschiff mit flacher Saaldecke, 8 große Fenster und 2 kleine, 30 Betstühle je 3 Meter lang. Die Pläne zum Kirchenanbau fertigte der königliche Kreisbaumeister Leo Schmidtner aus Landshut.

Der Hölsbrunner Pfarrer Mathias Schuller war schon immer gegen einen Neu- bzw. Anbau der Johannesbrunner Kirche. Das Protokoll einer Versammlung vom 25. April 1855 durch den Gemeindeausschuss, gehalten in der Wohnung des Pfarrers, lässt die Beeinflussung durch den Geistlichen erkennen. Er bedrängte auf das Höchste die Gemeindeversammlung wegen der zu erwartenden Zahlungen an Umlagen aller Gemeindepersonen durch höhere Gemeindesteuern, und schlug letztendlich mit der Faust auf den Tisch ein, so dass es den Gemeindemitgliedern schauderte. Die Gemeindemitglieder verfassten einen Brief an das königliche Landgericht und stellten die Lage dar: Sie wären für einen Kirchenanbau, der Pfarrer aber dagegen. Bei der Abstimmung ließ der Pfarrer größtenteils nur diejenigen Unterschreiben, die gegen den Bau waren. Als der Pfarrer auf diese Unstimmigkeit aufmerksam gemacht wurde, fing der Geistliche zu fluchen an und zu wüten, ließ sie nicht mehr zu Wort kommen und auch zu keiner Unterschrift. Die Johannesbrunner Kirchenverwaltung musste natürlich auf der Seite des Pfarrers sein. Sie stellte den Kirchenbau als äußerst standfest dar, der in den letzten Jahrzehnten keine hohen Ausgaben an Renovierungskosten verursacht hatte. Das Gemäuer ist dick, trocken und ohne Risse, der Kirchturm sehr majestätisch und standfest.


aus dem Uraufnahmeblatt der Gemeinde Johannesbrunn vom Jahr 1812.
Bereich: alter Kirchenbau, Friedhof, Ortsmitte. Quelle: Bayerisches Landesvermessungsamt München.

In einem Bau-Überschlag vom 5. November 1821 wird am Kirchenbau bemängelt: Der Dachstuhl der Kirche an der Wetterseite und am Turm ist vollständig defekt, die Sparren und Balken sind verfault, eine Erneuerung ist dringend notwendig. Reparaturen an der Friedhoftreppe und –mauer müsste in den folgenden Jahren ausgeführt werden.

Die Kirche wurde 1823 um 4,5 Meter verlängert und mit einem sehr starken Dachstuhl versehen. Die Einrichtung lässt keine Mängel erkennen, die Paramente sind fast neu. In einem Schreiben vom 9. August 1838 vermacht unter Expositus Georg Loibl, der am 19. Januar 1772 in Gall bei Johannesbrunn geborene königlich bayerische Oberst, Vitus von Fuchs, Ritter des Französischen Ehrenlegions-Ordens und des Königlich-Bayerischen Militärverdienstes, der Kirche Johannesbrunn verschiedene Geschenke: einen Altar mit Bild für die heilige Maria vom Guten Trost, vier silberne Platin-Leuchter, Kanontafeln, Messkännchen, ein Rachfass, einen Rachmantel, einen Traghimmel, vier Messgewänder, zwei Alben, zwei Altartücher, im Wert von 800 Gulden 24 Kreuzern.

1836 erfolgt eine Renovierung des Hochaltares mit Ausbesserung des Schnitzwerkes und der Statuen, Neuvergoldung des Tabernakels, Neufassung und Marmorierung der Altararchitektur und Neufassung der Statuen, u.a. des hl. Johannes des Täufers.

Die anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen Pfarrer und Kirchenvolk wurden durch den Vilsbiburger Landrichter im regen Schriftverkehr abgeklärt. Letztendlich ließ das Landgericht die Sache um den geplanten Kirchenanbau ruhen.

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