50 Jahre nach der Übernahme Bayerns durch die Wittelsbacher eruiert der bayerische Herzog Otto II. (der Erlauchte) in einer Zusammenstellung, dem I. Herzogsurbar von 1231/34, die ihm zufließenden Einkünfte aus seinem Landshuter Amt und den 23 Unterämtern.
Ein II. Urbar, eine Aufschreibung mit dem herzoglichen Besitz in Niederbayern, wird nach den Jahren der Markt- und Städtegründungen, im Jahr 1300 fertig gestellt.
Das Salbuch von 1300 (II. Urbar) führt im Gericht Vilsbiburg einen über die Stadt Vilsbiburg weit hin-ausreichenden Rechtsbezirk auf. Neben dem Zoll von Vilsbiburg werden die Beizölle in Solling und Gerzen genannt, die herzogliche Hofmark Velden, die Rechte von Irl und Harpolden, der Zoll in Neumarkt/Rott mit den Beizöllen in Brodfurth und Hörbering, und auch der Zoll zu Ampfing.
Daz ist der Zol ze Pibvrch mit allen seinen Rehtten (II. Urbar, - Jahr 1300).
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